Das Entwicklungsprogramm für die Region „Eisenstadt und Umgebung – Mattersburg“ (NORD II) ist nun in Rechtskraft! Der Planungsraum umfasst die Gemeinden: Antau, Bad Sauerbrunn, Baumgarten, Draßburg, Eisenstadt, Forchtenstein, Großhöflein, Hirm, Hornstein, Klingenbach, Krensdorf, Leithaprodersdorf, Loipersbach im Burgenland, Loretto, Marz, Mattersburg, Müllendorf, Neudörfl, Neufeld an der Leitha, Oslip, Pöttelsdorf, Pöttsching, Rohrbach bei Mattersburg, Sankt Margarethen im Burgenland, Schattendorf, Schützen am Gebirge, Siegendorf, Sieggraben, Sigleß, Steinbrunn, Stotzing, Trausdorf an der Wulka, Wiesen, Wimpassing an der Leitha, Wulkaprodersdorf, Zagersdorf, Zemendorf – Stöttera, und Zillingtal.
Im Regionalen Entwicklungsprogramm werden Raumplanungsinhalte von überörtlichem Interesse gemeindeübergreifend festgelegt. Dazu zählen überörtliche Siedlungsgrenzen, sogenannte Freiraumzonen, Grünkorridore, landwirtschaftliche Vorrangzonen, Betriebsstandorte, interkommunale Betriebsgebiete, Tourismusstandorte sowie regional bedeutsame Bauwerke oder Ensembles mit Fernwirkung. Neben dem Verordnungstext sind die Inhalte planlich in Anlage 1 dargestellt.
Bestehende Örtliche Entwicklungskonzepte, Flächenwidmungs- und (Teil-)Bebauungspläne sind spätestens binnen fünf Jahren nach Inkrafttreten dieser Verordnung dem Entwicklungsprogramm anzupassen.