PROJEKT
ZENTRUMSZONE TRAISKIRCHEN
Die Stadtgemeinde Traiskirchen verfolgt bereits seit der erstmaligen Verordnung des Flächenwidmungsplanes das Ziel der Schaffung eines Zentrumsbereiches im Bereich der Ortszentren Traiskirchen und Möllersdorf. Mit Novellierung des Niederösterreichischen Raumordnungsgesetzes (14. Novelle beschlossen am 09. Dezember 2004) wurden die gesetzlichen Voraussetzungen zur Ausweisung so genannter "Zentrumszonen" geschaffen. Zur Ausweisung solcher Zentrumszonen wurden vom Gesetzgeber Kriterien definiert (Erscheinungsbild, Verkehrsanbindung, dichtere Bebauung, hoher Durchmischungsgrad von Nutzungen), die untersucht und dargestellt wurden. Die weitere Ausweisung von Gebieten für Handelseinrichtungen kann als nächster Schritt innerhalb der festgelegten Zentrumszone erfolgen.
Auftraggeber
Marktgemeinde Traiskirchen